Garantie
Obwohl hawos-Produkte nach höchsten Ansprüchen gefertigt werden, kann es zu einem Defekt kommen.
Falls einmal eine Reparatur ansteht, kontaktieren Sie uns bitte per Telefon unter 06172-4012040 oder per E-Mail [email protected]
Oft können wir das Problem bereits am Telefon lösen.
Falls Ihre Mühle zur Reparatur eingeschickt werden muss, senden Sie bitte die Mühle an:
hawos Kornmühlen GmbH
Massenheimer Weg 25
61352 Bad Homburg
Deutschland
Beim Einschicken bitte beachten:
- Bitte nur die Mühle einschicken. Keine Einzelteile wie Deckel, Schüssel, Bedienungsanleitung oder ähnliches mit schicken.
- Bitte verpacken Sie die Mühle in einem Stabilen Karton. Wenn Möglich den Original Karton.
- Die Mühle muss ordnungsgemäß verpackt werden um Transportschäden zu vermeiden. Z. B. durch ausstopfen des Kartons mit Zeitungspapier.
Ihre Mühle wird repariert und umgehend zurückgeschickt. In der Regel wird eine Reparatur am Tag des Posteinganges erledigt, jedoch kann es auch hier zu Verzögerungen kommen.
Sollte Ihre Getreidemühle außerhalb der Garantiezeit sein, haben Sie auch die Möglichkeit die Reparatur selbst vorzunehmen.
Hierzu senden wir Ihnen gerne die erforderlichen Ersatzteile.
Eine Anleitung zur Demontage der hawos-Mühlen finden Sie hier.
Garantiebedingungen
Bei Material- oder Verarbeitungsfehlern reparieren wir die Mühle kostenlos innerhalb der Garantiezeit. Dies umfasst nicht den Ersatz von Folgeschäden, gilt nicht bei Verlust oder bei natürlichem Verschleiß oder bei Schäden, die auf unsachgemäßem Gebrauch oder mangelnder oder unsachgemäßer Pflege beruhen. Die Garantie gilt in Deutschland für Geräte, die für die deutsche Auslieferung vorgesehen sind.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Geltendmachung der Garantie den Kaufbeleg benötigen.
Natürlich verbleiben Ihnen jederzeit im Fall eines Mangels Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Sie unabhängig von der Garantie uns gegenüber geltend machen können und die durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.
Was bedeutet Garantie?
Oft besteht Unsicherheit, was ist Garantie und was ist Gewährleistung. Gewährleistung (12 Monate) ist gesetzlich geregelt, während die Garantie (in der Regel weitere 18 Monate) eine reine Kulanzleistung des Herstellers darstellt. Die Garantie ist eine durch den Verkäufer oder Hersteller freiwillig eingeräumte Einstandspflicht dafür, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kein Mangel an einer Sache auftritt. Wir bei hawos kennen unsere Qualität, daher geben wir auf alle Getreidemühlen bei Nutzung im privaten Haushalt 10 Jahre Garantie. Sollte in dieser Zeit ein Defekt auftreten, der ohne Fremdeinwirkung entstanden ist, wird das Produkt kostenfrei repariert. Bei gewerblicher Nutzung verringert sich die Garantie auf 2 Jahre. Aber auch nach der Garantiezeit stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite. Unser Ersatzteillager beinhaltet nahezu alle Ersatzteile für hawos-Mühlen, auch der älteren Modelle.